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HYGIENEKONZEPT

(BGW)     

Laut der BGW gelten bei mobilen Friseurleistungen die gleichen notwendigen Vorschriften wie für Salons. Ob diese eingehalten werden können muss vor dem Hausbesuch sichergestellt sein.

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Testpflicht

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Seit dem 24.April.2021 besteht Bundesweit die sogenannte Notbremse. Das bedeutet, um eine Friseurdienstleistung in Anspruch nehmen zu können, muss jeder Kunde im Vorfeld ein Corona-Test in einem Testzentrum, in der Apotheke oder bei einem Arzt durchgeführt werden. Für vollständig Geimpfte besteht keine Ausnahme. Dieses bestätigte negative Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden alt sein und muss vorgelegt sowie schriftlich dokumentiert werden.

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Terminvereinbarung

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Alle Termine werden ausschließlich telefonisch oder elektronisch vereinbart. Vollständige Kontaktdaten werden hierzu aufgenommen sowie das bestätigte Negative Corona-Test Ergebnis. Es besteht eine 4-wöchige Aufbewahrungsfrist, um eine eventuelle Infektionskette nachvollziehen zu können. Anschließend werden die Informationsunterlagen vernichtet. Bei typischen COVID-19 Symptomen sind die vereinbarten Termine sofort abzusagen. Dies gilt für den Kunden sowie auch für mich. Neue Termine können nach einem negativen Corona-Test oder nach einer 14tägigen Quarantäne vereinbart werden. Vor Beginn des Termins ist der Kunde dazu verpflichtet die Räumlichkeiten ausreichend zu lüften.

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Mundschutz

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Während meines Aufenthalts in den privaten oder geschäftlichen Räumen meiner Kunden besteht eine Maskenpflicht für beide Parteien. Die Mund- und Nasenpartie ist ausschließlich mit einer FFP2-Maske abzudecken.

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Handhygiene

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Der Kunde hat sich vor jeder Behandlung ausreichend die Hände zu waschen und zu desinfizieren, Vor und nach jedem einzelnen Kunden gilt dies auch für mich, um die Infektionsmöglichkeit so gering wie möglich zu halten.


Werkzeuge

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Für jeden Kunden werden auf 60° C gewaschene Umhänge genutzt, die zum einmaligen Einsatz dienen. Ich trage eine Schürze, die sich Abwaschen und Desinfizieren lässt. Alle Werkzeuge, wie z.B. Kämme, Bürsten und Scheren werden nach jedem Kunden mit einem Fettlöslichen Reiniger gereinigt und mit einer Schnelldesinfektion entsprechend behandelt. Handtücher werden vom Kunden gestellt.

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Abstandhaltung

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Der Mindestabstand von 1,50m ist einzuhalten. Um dies sicherzustellen, sollten sich außer dem jeweiligen Kunden, der zu diesem Zeitpunkt meine Dienstleistung in Anspruch nimmt, keine weiteren Personen in demselben Raum aufhalten. Auf jegliche Begrüßungsetikette, wie z.B. Handschlag oder Umarmungen wird verzichtet.

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Dienstleistungen

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Jede Dienstleistung setzt frisch gewaschenes Haar voraus. Dies ist eine Anweisung der BGW. Es dürfen keine Trockenhaarschnitte ausgeführt werden. Bei Colorationen entfällt diese Vorordnung, da diese Leistung mit Einweghandschuhen erbracht wird. Gesichtsnahe Dienstleistungen, wie z.B. Augenbrauendesign, Wimperncoloration. dürfen zurzeit nicht ausgeübt werden.

Corona: Text
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